AGB 2026: ekosphere construction

AGB der Website ekosphere-construction.me: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen im Zusammenhang mit ekosphere construction, angeboten durch die ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro. Sie bilden den vertraglichen Rahmen für Projektprüfung, Machbarkeit, Planungskoordination, Projektsteuerung, Baukoordination, Ausführung, Abnahme und Übergabe von Bau- und Entwicklungsprojekten.

  • Stand: Juli 2026.
  • Funktion: Rahmen für Leistung, Vergütung, Mitwirkung, Abwicklung, Haftung, Datenschutz und Gerichtsstand.
  • Maßgeblich: Das konkrete Angebot, die bestätigte Vereinbarung und der tatsächlich beauftragte Leistungsumfang gehen vor.

AGB von ekosphere construction im Überblick

Diese AGB beschreiben keine automatische Kaufzusage und kein pauschales Erfolgversprechen. Sie regeln die Vertragslogik: welche Rolle ekosphere doo übernimmt, was gesondert vergütet wird, welche Mitwirkung erforderlich ist und welche Entscheidungen Dritter außerhalb des eigenen Einflusses liegen.

Geltungsbereich / Rollen

ekosphere doo kann je nach Auftrag prüfen, koordinieren, vermitteln, vorbereiten oder organisatorisch begleiten. Entscheidend ist die jeweils bestätigte Vereinbarung.

  • Keine Automatik: Nicht jede Tätigkeit ist eine Erfolgspflicht.
  • Trennung: Eigenleistung, Vermittlung und Drittleistung bleiben getrennt.
  • Schutzvorschriften: Zwingende Rechte von Verbrauchern und Auftraggebern bleiben unberührt.

Preis / Abrechnung

Es gelten die ausgewiesenen Preise, Preisrahmen oder das schriftlich bestätigte Angebot. Bei Bau-, Projektentwicklungs- und Koordinationsleistungen gelten ergänzend die jeweils bestätigten Projekt-, Vergütungs- und Nachtragsregelungen.

  • Zusatzaufwand: Erweiterungen, Re-Work und neue Sachverhalte werden gesondert freigegeben.
  • Fälligkeit: laut Angebot / Rechnung, sonst binnen 7 Kalendertagen.
  • Teilabrechnung: bereits erbrachte Leistungen können abgerechnet werden.

Mitwirkung / Abwicklung

Bau- und projektbezogene Leistungen hängen von vollständigen Unterlagen, Planungsfreigaben, Entscheidungen, Zahlungen, Zugängen und Mitwirkung des Auftraggebers ab. Fehlt diese Mitwirkung, kann sich auch die Abwicklung verschieben.

  • Erforderlich: vollständige Angaben, Unterlagen, Vollmachten und Entscheidungen.
  • Folge: Verzögerungen und Mehrkosten können dem Auftraggeber zuzurechnen sein.
  • Drittstellen: Entscheidungen und Bearbeitungszeiten von Behörden, Planern, Ingenieuren, Versorgern, Banken, Notaren und Registern werden nicht garantiert.

Haftung / Streitvermeidung

Haftung richtet sich nach Leistungsart, Pflichtverletzung und gesetzlichem Rahmen. Beanstandungen müssen früh, konkret und nachvollziehbar erfolgen.

  • Drittentscheidungen: keine Haftung für fremde Entscheidungen außerhalb des eigenen Einflusses.
  • Gerichtsstand: Ulcinj, Montenegro, soweit rechtlich zulässig.
  • Recht: materielles Recht von Montenegro, soweit zwingende Schutzvorschriften nichts anderes vorsehen.

AGB 2026: Volltext der Vertragsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen im Zusammenhang mit ekosphere construction, angeboten durch die ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro, PIB: 0317 1868, REG: 5081 9609, PDV: 82 / 31-02022-6.

  • Die AGB gelten für Anfragen, Angebote, Terminbuchungen, Projektprüfungen, Machbarkeitsbewertungen, Planungskoordination, Projektsteuerung, Baukoordination, Bauleistungen, Abnahmen, Übergaben und die Website ekosphere-construction.me.
  • Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ekosphere doo sie ausdrücklich in Textform bestätigt.
  • Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
  • Gilt eine Regelung nur für Unternehmer oder Verbraucher, ist dies gesondert kenntlich zu machen; im Zweifel gilt die rechtlich zulässige engere Auslegung.

2. Vertragsparteien / Verbraucher / Unternehmer / Textform

  • Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
  • Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss gewerblich oder selbständig beruflich handelt.
  • Textform umfasst insbesondere E-Mail, bestätigte Messenger-Nachricht, elektronisch unterzeichnete Dokumente oder sonstige dokumentierbare elektronische Kommunikation, soweit kein strengeres Formerfordernis gilt.
  • Änderungen von Leistungsumfang, Preis, Fristen oder Zuständigkeiten bedürfen mindestens der Textform.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

ekosphere construction umfasst je nach Auftrag insbesondere folgende Leistungen:

  • Einordnung von Grundstück, Projektziel, Gebäudeart, Flächenbedarf, Budgetrahmen und zeitlichem Ablauf,
  • Prüfung von Projektstand, Machbarkeit, Planungsbedarf, Zuständigkeiten und grundlegenden Risiken,
  • Koordination von Architektur, Statik, technischer Planung, Vermessung, Genehmigungen und Ausführungsunterlagen,
  • Strukturierung von Leistungsumfang, Vergaben, Bauphasen, Zahlungsstufen, Freigaben und Nachträgen,
  • Abstimmung mit Architekten, Ingenieuren, Geometern, Behörden, Juristen, Notaren, Bauunternehmen, Handwerkern und Lieferanten,
  • Begleitung von Bauausführung, Qualitätskontrolle, Abnahme, Restpunkteliste, Dokumentation und Übergabe.

Leistungsumfang, Zeitrahmen, Leistungsort, Rolle von ekosphere doo und Honorar ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, dem schriftlichen Angebot, der bestätigten Buchung oder der Projektvereinbarung.

Beschreibungen auf Websites, Landingpages, PDFs, Angebotsblöcken oder Präsentationen dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine konkrete Mandatsdefinition.

4. Rollenabgrenzung / Eigenleistung / Vermittlung / Drittleistungen

  • ekosphere doo kann selbst leisten, vermitteln, koordinieren, steuern oder vorbereitend beraten.
  • Kontaktvermittlung, Terminierung, Vorsortierung von Unterlagen oder Kommunikationsstrukturierung bedeuten nicht automatisch, dass ekosphere doo die Drittleistung selbst schuldet.
  • Architekten, Ingenieure, Geometer, Rechtsanwälte, Notare, Buchhalter, Behörden, Versorger, Bauunternehmen, Handwerker, Lieferanten und sonstige externe Partner bleiben grundsätzlich eigenständige Leistungserbringer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Für Inhalt, Dauer, Verfügbarkeit, Entscheidung oder Fehler solcher Drittstellen haftet ekosphere doo nur, wenn ekosphere doo den Fehler selbst schuldhaft verursacht oder ausdrücklich eine eigene Garantie in Textform übernommen hat.

5. Preise / Preisangaben / maßgebliche Preisgrundlage

Maßgeblich sind die auf ekosphere-construction.me veröffentlichten Preise, Preisrahmen, Pakete oder Programmlogiken in der zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellen Fassung, sofern kein abweichendes Angebot schriftlich bestätigt wurde.

  • Preise können als Festpreis, Einstiegspreis, Preisrahmen, Paketpreis oder Preis auf Anfrage ausgewiesen sein.
  • Maßgeblich ist die dem Auftrag zuordenbare Leistungsbeschreibung oder das individuell bestätigte Angebot.
  • Bei Widerspruch zwischen Website-Angabe und Individualangebot geht das bestätigte Individualangebot vor.
  • Für Bau-, Projektentwicklungs- und Koordinationsleistungen gelten ergänzend die Projekt-, Zahlungs- und Nachtragsregelungen nach Ziffer 10.

6. Vergütung / Zusatzaufwand / Nachträge

  • Vergütet wird die beauftragte Leistung, nicht ein subjektiv erwartetes Gesamtergebnis, sofern keine ausdrückliche Erfolgspflicht vereinbart wurde.
  • Zusätzlicher Aufwand durch neue Sachverhalte, weitere Personen, zusätzliche Planstände, neue Unterlagen, Umplanungen, Re-Work, weitere Termine, Vor-Ort-Fahrten, Behördennachforderungen, zusätzliche Gewerke, Materialänderungen oder sonstige Erweiterungen ist gesondert zu vergüten.
  • Nachträge und Leistungserweiterungen können in Textform freigegeben werden.
  • Angebrochene Beratungs-, Prüf- oder Abstimmungseinheiten werden anteilig oder nach Angebotslogik berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Monatsleistungen beginnen mit dem vereinbarten Startdatum; eine Verlängerung gilt nur, wenn sie im Angebot geregelt ist.

7. Fälligkeit / Anzahlung / Verzug

  • Rechnungen sind zu dem in Rechnung oder Angebot genannten Datum fällig; fehlt eine besondere Regelung, binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
  • ekosphere doo kann Leistungen von angemessenen Anzahlungen, Teilzahlungen oder Vorschüssen abhängig machen.
  • Bei projektbezogenen Umsetzungsleistungen kann die Bearbeitung bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.
  • Bei Zahlungsverzug kann ekosphere doo Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden nach anwendbarem Recht geltend machen.
  • Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Termine / Besichtigungen / Vor-Ort-Termine / Storno

  • Gebuchte Termine, Videocalls, Planungsbesprechungen, Baustellenbegehungen, Prüftage und feste Projekttermine werden für den Auftraggeber reserviert.
  • Wird ein bestätigter Termin kurzfristig verschoben, abgesagt oder durch den Auftraggeber unmöglich gemacht, kann ekosphere doo geblockten Aufwand und Vorbereitungskosten abrechnen.
  • Als kurzfristig gilt im Zweifel eine Absage von weniger als 24 Stunden vor Remote-Terminen und weniger als 72 Stunden vor Vor-Ort-Terminen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Entstandene Reise-, Vorbereitungs-, Organisations- oder Drittkosten sind zu erstatten, soweit der Auftraggeber die Ursache gesetzt hat.

9. Nutzung der Website und Inhalte

  • Die Nutzung der Website ekosphere-construction.me ist zulässig, soweit keine rechtswidrigen Zwecke verfolgt werden.
  • Texte, Bilder, Grafiken, Datenbanken, Konzepte, Reports, Präsentationen, Checklisten, Roadmaps und Software können urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt sein.
  • Eine Nutzung über den üblichen Webseitenabruf oder den vertraglich vorgesehenen Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
  • Interne Dokumente, Preisblätter, Dossiers, Reports und Vertragsunterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte, insbesondere Wettbewerber, weitergegeben werden, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

10. Projektentwicklung, Planung, Baukoordination und Ausführung

Für Projektentwicklung, Planung, Projektsteuerung, Baukoordination, Bauausführung oder einzelne Gewerke ist eine schriftliche Projekt-, Leistungs- oder Bauvereinbarung maßgeblich.

  • Leistungsumfang, Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsstufen und Abrechnungslogik ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
  • Projektprüfung, Machbarkeit, Planung, Projektsteuerung, Baukoordination und Bauausführung sind eigenständige Leistungsbereiche und nur umfasst, soweit sie ausdrücklich beauftragt wurden.
  • Zusatzleistungen wie Umplanung, Behördenkoordination, weitere Fachplanung, Materialänderungen, zusätzliche Gewerke, Sonderwünsche oder nachträgliche technische Anforderungen sind nicht automatisch im ursprünglichen Preis enthalten.
  • Festpreise gelten nur für den ausdrücklich definierten Leistungsumfang und die dort genannten Voraussetzungen.
  • Änderungen des Projektumfangs, unvorhersehbare Grundstücks- oder Bestandsbedingungen sowie Anordnungen Dritter können Nachträge, Terminverschiebungen und Mehrkosten auslösen.

11. Planungsunterlagen, Genehmigungen, Grundstück und Fachprüfungen

  • ekosphere doo kann Projektunterlagen sammeln, vorsortieren, weiterleiten, mit Fachstellen abstimmen und organisatorisch prüfen.
  • Architektur, Statik, Vermessung, Fachplanung, Genehmigungsprüfung und verbindliche Behördenauskünfte erfolgen durch die jeweils zuständigen oder qualifizierten Fachpersonen und Stellen.
  • Die Richtigkeit von Katasterdaten, Urbanistik, Bestandsunterlagen, Genehmigungen, Erschließungsangaben oder sonstigen Drittunterlagen wird nicht garantiert, sofern ekosphere doo keine ausdrückliche eigene Garantie in Textform übernommen hat.
  • Mit der Bauausführung soll erst begonnen werden, wenn die für das konkrete Projekt erforderlichen Grundstücks-, Planungs-, Genehmigungs-, Vertrags- und Zahlungsgrundlagen ausreichend geklärt sind.

12. Kapitalherkunft, Projektzahlungen und Bankabwicklung

  • Der Auftraggeber ist für Herkunft, Verfügbarkeit, Übertragbarkeit und rechtmäßige Verwendung seiner Mittel verantwortlich.
  • Banken, Notare, Verkäufer, Behörden oder sonstige Stellen können Nachweise zur Kapitalherkunft, Identität, Mittelverwendung oder wirtschaftlich berechtigten Person verlangen.
  • ekosphere doo kann Zahlungslogiken organisatorisch einordnen und koordinieren, übernimmt jedoch keine Garantie für Bankannahme, Kontoeröffnung, Zahlungsfreigabe oder regulatorische Bewertung durch Dritte.
  • Bargeld-, Bank-, Treuhand-, Teilzahlungs- oder sonstige Zahlungsstrukturen bedürfen einer einzelfallbezogenen Prüfung durch die jeweils zuständigen Stellen.

13. Nutzung, Betrieb, Gewährleistung und Folgethemen

  • Nach Fertigstellung können weitere Themen entstehen, etwa Inbetriebnahme, Wartung, Versicherung, Möblierung, Vermietung, Verwaltung, Mängelbeseitigung oder laufende Objektbetreuung.
  • Solche Folgethemen sind nicht automatisch Bestandteil von Planung, Baukoordination oder Bauausführung.
  • Gewährleistungsrechte und Fristen richten sich nach dem konkreten Vertrag, der jeweiligen Leistungsart und dem anwendbaren Recht.
  • Behördliche Entscheidungen, Versorgeranschlüsse, steuerliche Bewertungen, Finanzierungsentscheidungen oder Drittleistungen werden nicht garantiert.

14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Nachweise, Vollmachten, Entscheidungen und Rückmeldungen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereit.
  • Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Checklisten, Übersichten, Angebote, Roadmaps, Vertragsentwürfe oder Einreichungsunterlagen auf offensichtliche Fehler, soweit ihm dies zumutbar ist.
  • Der Auftraggeber informiert ekosphere doo unverzüglich über Änderungen von Budget, Zeitplan, Grundstück, Projektumfang, Planung, Materialien, Kapitalverfügbarkeit, Kontaktdaten oder rechtlich relevanten Umständen.
  • Unterbleibt notwendige Mitwirkung trotz Aufforderung, kann ekosphere doo Fristen verschieben, Leistungen aussetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden und bis dahin entstandenen Aufwand abrechnen.

15. Fernabsatz / Leistungsbeginn / Verbraucherhinweis

  • Werden Verträge im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit Verbrauchern geschlossen, gelten ergänzend die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Beginnt ekosphere doo auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf gesetzlicher Rücktritts- oder Widerrufsfristen mit der Leistung, kann eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt werden.
  • Ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen, Vorprüfungen, Terminreservierungen, Projektvorprüfungen oder individuell vorbereitete Unterlagen können im gesetzlich zulässigen Umfang anteilig vergütet werden.

16. Beanstandungen / Mängelanzeige / Freigaben

  • Beanstandungen zu Rechnungen, Planständen, Prüfergebnissen, Protokollen, Aufmaßen, Rechnungen oder Leistungsständen sind unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und konkret zu bezeichnen.
  • Pauschale Beanstandungen ohne Benennung des Mangels oder des betroffenen Leistungsbestandteils genügen nicht.
  • Zwischenstände, Entwürfe oder To-do-Logiken gelten als freigegeben, wenn der Auftraggeber sie bestätigt oder auf ihrer Grundlage die weitere Arbeit fortsetzt, ohne in angemessener Frist klar zu widersprechen.

17. Haftung

  • ekosphere doo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ekosphere doo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Keine Haftung besteht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Fehler von Behörden, Banken, Notaren, Gerichten, Registern, Katasterstellen, Architekten, Ingenieuren, Geometern, Versorgern, Lieferanten oder sonstigen Drittstellen, soweit ekosphere doo diese nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
  • Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder ausgebliebene wirtschaftliche Vorteile, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.
  • Keine Haftung besteht, soweit Schäden auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder zurückgehaltenen Angaben des Auftraggebers beruhen.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt die auf dieser Website veröffentlichte Datenschutzinformation von ekosphere construction.

  • Daten dürfen im erforderlichen Umfang an Behörden, Registerstellen, Banken, Notare, Buchhalter, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Geometer, Bauunternehmen, Handwerker, Lieferanten oder sonstige eingebundene Drittstellen weitergegeben werden, wenn dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
  • Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe von Daten Dritter, insbesondere Familienangehöriger, Mitarbeiter oder Mitbeteiligter, berechtigt ist.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsbeziehungen ist, soweit rechtlich zulässig, der Gerichtsstand Ulcinj, Montenegro, vereinbart. Es gilt das materielle Recht von Montenegro unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen, soweit zwingende Schutzvorschriften nichts anderes vorsehen.

20. PDV / Steuern

PDV steht für Porez na dodatu vrijednost / Mehrwertsteuer nach montenegrinischem Steuerrecht. Preis- und Honorarangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, zuzüglich der jeweils geltenden PDV.

21. Schweige- und Geheimhaltungspflicht

  • Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte Informationen, Geschäfts-, Grundstücks-, Bau-, Planungs-, Auftraggeber- und Projektdaten werden vertraulich behandelt.
  • Die Pflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  • Eine Offenlegung erfolgt nur mit Zustimmung, aufgrund gesetzlicher Pflicht oder soweit Informationen offenkundig nicht mehr vertraulich sind.
  • Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch für den Auftraggeber hinsichtlich interner Prozesse, Preisblätter, Dossiers, Projektlisten, Vertragslogiken und nicht öffentlich bestimmter Unternehmensinformationen von ekosphere doo.

22. Salvatorische Klausel / Auslegung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Hinweis: Diese Vertragsbedingungen definieren den allgemeinen Rahmen. Maßgeblich für das konkrete Mandat bleiben individuell vereinbarte Leistungen, Angebote, Projektabsprachen, Freigaben und Rechnungen. Diese Seite ersetzt keine anwaltliche, steuerliche oder behördliche Einzelfallprüfung.

FAQ zu den AGB von ekosphere construction

Diese FAQ ordnet die wichtigsten Punkte kurz ein. Verbindlich bleiben der vollständige Text und die individuelle Vereinbarung.

Für wen gelten diese AGB?

Diese AGB gelten für Bau-, Projektentwicklungs-, Planungs-, Koordinations- und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit ekosphere construction sowie für die Website ekosphere-construction.me. Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.

Welche Preise sind maßgeblich?

Maßgeblich sind die veröffentlichte Preisgrundlage, das konkrete Angebot oder die schriftlich bestätigte Vereinbarung. Weichen Angaben voneinander ab, gilt das bestätigte Individualangebot.

Wie werden Bau- und Projektleistungen abgerechnet?

Vergütung, Zahlungsstufen und Fälligkeit ergeben sich aus dem konkreten Angebot, der Projektvereinbarung oder dem Bauvertrag. Festpreise gelten nur für den ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang.

Sind Zusatzleistungen und Änderungen automatisch enthalten?

Nein. Umplanung, zusätzliche Gewerke, Materialänderungen, Sonderwünsche, weitere Fachplanung oder Behördennachforderungen werden gesondert vereinbart und können Kosten sowie Termine verändern.

Garantiert ekosphere doo Genehmigungen, Festpreise oder Fertigstellungstermine?

Nein. Garantien bestehen nur, wenn sie im konkreten Vertrag ausdrücklich übernommen wurden. Behördenentscheidungen, Drittleistungen, Planänderungen und unvorhersehbare Bedingungen können außerhalb des eigenen Einflusses liegen.

Wer ist für Kapitalherkunft und Zahlungsfähigkeit verantwortlich?

Der Auftraggeber ist für Herkunft, Verfügbarkeit, Übertragbarkeit und rechtmäßige Verwendung seiner Mittel verantwortlich. Drittstellen können Nachweise zur Kapitalherkunft oder Identität verlangen.

Wie ist die Haftung geregelt?

ekosphere doo haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingende gesetzliche Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten und vorhersehbare Schäden begrenzt.

Was passiert bei kurzfristiger Absage eines Projekt- oder Baustellentermins?

Kurzfristige Absagen oder Verschiebungen können mit bereits entstandenem Vorbereitungs-, Reservierungs- und Organisationsaufwand belastet werden. Bei Vor-Ort-Terminen können Reise-, Baustellen- und Drittkosten hinzukommen.

Welcher Gerichtsstand gilt?

Soweit rechtlich zulässig, gilt Ulcinj, Montenegro, als Gerichtsstand. Zwingende Schutzvorschriften können im Einzelfall Vorrang haben.

Kontakt & Unternehmensdaten

ekosphere doo
Bulevar Teuta bb
85360 Ulcinj, Montenegro

PIB: 0317 1868
REG: 5081 9609
PDV: 82 / 31-02022-6

Fragen zu Vertragsbedingungen, Angeboten, Vertragsunterlagen oder Rechnungsstellung können über Telefon, WhatsApp oder E-Mail gestellt werden. Rechtsverbindliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit kein zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.

Updated on 24.08.2026Author Matthias Berger